Unsere Kirchen
Unsere Kirchen sind das Herz unserer Kirchengemeinde. Sie sind besondere Orte, an denen man dem Heiligen nachspüren kann: sonntags, im Alltag aber auch zu besonderen Anlässen im Leben.
Kirch unter freiem Himmel
Kirchplatz Wilder Stein
Der „Kirchplatz Wilder Stein“ wurde als „Vereinigungsplatz“ der ehemaligen Kirchengemeinden Wallroth, Breitenbach und Kressenbach im Jahr 2005 geschaffen. Seit dem 1.1.2020 wird er für die nun vereinigte Kirchengemeinde am Landrücken Kinzigtal verwendet. Der Platz wird regelmäßig für Gottesdienste, Tauffeste, Trauungen, Kirchfeste oder auch zwischen Weihnachten und Silvester genutzt.
Evangelische Friedhöfe
Friedhof Wallroth
Friedhofsweg Wallroth
Friedhof Breitenbach
Wallrother Straße Breitenbach
Friedhof Kressenbach
Blumenweg Kressenbach
Die Friedhöfe in unseren anderen Dörfern sind jeweils in kommunaler Trägerschaft.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinden Steinau und Freiensteinau.
Siehe unsere Informationen unter Lebensstationen „Bestattung“
… die Menschen in unseren Orten. Ehrenamtliche, die sich einbringen, genau wie Angehörige, die Gräber pflegen.
… um die Außenanlage kümmern sich die Friedhofsgärtner und Friedhofsküster, sowie viele Ehrenamtliche.
… um die finanziellen Dinge kümmern sich die Friedhofsrechner.
… um vieles kümmert sich die Friedhofsverwaltung. Der Friedhofsausschuss besteht aus drei Vertretern der Ortsbeiräte, einem Magistratmitglied der Stadt Schlüchtern, drei Kirchenvorstandsmitgliedern, sowie einem Pfarrer als Vorsitzenden. Der Friedhofsausschuss entscheidet in allen Belangen um die Friedhöfe in regelmäßigen Sitzungen und Ortsbegehungen.
… Erdgräber als Reihengräber (in Wallroth und Breitenbach mit einheitlicher Einfassung)
… Urnengräber als Reihengräber (in Wallroth und Breitenbach mit einheitlicher Einfassung)
… Erdgräber und Urnengräber als pflegeleichte Wiesengräber (in Wallroth mit Grabmal als Platte, Kissenstein oder stehender Stein, in Breitenbach als Kissenstein oder Platte, in Kressenbach als Platte)
… Urnenbestattungen in Baumnähe (nur in Wallroth und Breitenbach)
… unter bestimmten Voraussetzungen in den ersten 10 Jahren der Nutzungszeit des Grabes.
… bei Gräbern in Baumnähe ist dies in den 20 Jahren der Nutzungszeit möglich.
… die Angehörigen (meist durch den Bestatter).
… die Gebührenordnung finden Sie hier: Gebührenordnung.
… die Lesefassung der Friedhofsordnung finden Sie hier: Friedhofsordnung
Das Pfarramt Wallroth verwaltet die Friedhöfe.