Unsere Kirchen

Unsere Kirchen sind das Herz unserer Kirchengemeinde. Sie sind besondere Orte, an denen man dem Heiligen nachspüren kann: sonntags, im Alltag aber auch zu besonderen Anlässen im Leben.

Kirch unter freiem Himmel

Kirchplatz Wilder Stein

Der „Kirchplatz Wilder Stein“ wurde als „Vereinigungsplatz“ der ehemaligen Kirchengemeinden Wallroth, Breitenbach und Kressenbach im Jahr 2005 geschaffen. Seit dem 1.1.2020 wird er für die nun vereinigte Kirchengemeinde am Landrücken Kinzigtal verwendet. Der Platz wird regelmäßig für Gottesdienste, Tauffeste, Trauungen, Kirchfeste oder auch zwischen Weihnachten und Silvester genutzt.

Evangelische Friedhöfe

Friedhof Wallroth

Friedhofsweg Wallroth

Friedhof Breitenbach

Wallrother Straße Breitenbach

Friedhof Kressenbach

Blumenweg Kressenbach

Die Friedhöfe in unseren anderen Dörfern sind jeweils in kommunaler Trägerschaft.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinden Steinau und Freiensteinau.

Was ist im Trauerfall zu tun?

Siehe unsere Informationen unter Lebensstationen „Bestattung“

Wer kümmert sich um den Friedhof?

… die Menschen in unseren Orten. Ehrenamtliche, die sich einbringen, genau wie Angehörige, die Gräber pflegen.

… um die Außenanlage kümmern sich die Friedhofsgärtner und Friedhofsküster, sowie viele Ehrenamtliche.

… um die finanziellen Dinge kümmern sich die Friedhofsrechner.

… um vieles kümmert sich die Friedhofsverwaltung. Der Friedhofsausschuss besteht aus drei Vertretern der Ortsbeiräte, einem Magistratmitglied der Stadt Schlüchtern, drei Kirchenvorstandsmitgliedern, sowie einem Pfarrer als Vorsitzenden. Der Friedhofsausschuss entscheidet in allen Belangen um die Friedhöfe in regelmäßigen Sitzungen und Ortsbegehungen.

Welche Grabarten gibt es?

… Erdgräber als Reihengräber (in Wallroth und Breitenbach mit einheitlicher Einfassung)

… Urnengräber als Reihengräber (in Wallroth und Breitenbach mit einheitlicher Einfassung)

… Erdgräber und Urnengräber als pflegeleichte Wiesengräber (in Wallroth mit Grabmal als Platte, Kissenstein oder stehender Stein, in Breitenbach als Kissenstein oder Platte, in Kressenbach als Platte)

… Urnenbestattungen in Baumnähe (nur in Wallroth und Breitenbach)

Können Angehörige in bestehenden Gräbern beigesetzt werden?

… unter bestimmten Voraussetzungen in den ersten 10 Jahren der Nutzungszeit des Grabes.

… bei Gräbern in Baumnähe ist dies in den 20 Jahren der Nutzungszeit möglich.

Wer beauftragt den Grabaushub?

… die Angehörigen (meist durch den Bestatter).

Was gilt auf den Ev. Friedhöfenf? Wie hoch sind die Gebühren?

… die Gebührenordnung finden Sie hier: Gebührenordnung.

… die Lesefassung der Friedhofsordnung finden Sie hier: Friedhofsordnung

An wen kann ich mich wenden?

Das Pfarramt Wallroth verwaltet die Friedhöfe.